Offene Bauweise: Leitungszone

Sicherstellung der Lastannahmen

Vorgehen für den Nachweis des Tragwerksystems

Vorgehensweise nach [DWAA139:2019] zum Nachweis des Tragsystems:

  • Vorgabe des Tragwerksystem durch Auftraggeber/Planer

  • Festlegung der Lastannahmen (u. a. Art und Weise der Baugrubenausbildung, des Verbaues, der Bettungsschichten, der Seitenverfüllung, der Abdeckung, der Bauzustände etc.) und Dokumentation in einen Objekt-Fragebogen, z. B. nach ATV-DVWK-A 127

  • Bei Einbau in einem Stufengraben müssen die daraus resultierenden Lasten in der statischen Berechnung besonders betrachtet werden (z. B. durch Erhöhung der relativen Ausladung).

  • Festlegung der Mindest-Grabenbreite gemäß DIN EN 1610

  • Statische Nachweis gemäß ATV-DVWK-A 127

  • Alle Abweichungen vom vorgegebenen Tragwerksystem müssen vom Auftraggeber genehmigt werden

[ATVA127:2000] [DINEN1610:2015]

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