Sicherstellung der Lastannahmen
Vorgehen für den Nachweis des Tragwerksystems
Vorgehensweise nach [DWAA139:2019] zum Nachweis des Tragsystems:
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Vorgabe des Tragwerksystem durch Auftraggeber/Planer
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Festlegung der Lastannahmen (u. a. Art und Weise der Baugrubenausbildung, des Verbaues, der Bettungsschichten, der Seitenverfüllung, der Abdeckung, der Bauzustände etc.) und Dokumentation in einen Objekt-Fragebogen, z. B. nach ATV-DVWK-A 127
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Bei Einbau in einem Stufengraben müssen die daraus resultierenden Lasten in der statischen Berechnung besonders betrachtet werden (z. B. durch Erhöhung der relativen Ausladung).
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Festlegung der Mindest-Grabenbreite gemäß DIN EN 1610
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Statische Nachweis gemäß ATV-DVWK-A 127
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Alle Abweichungen vom vorgegebenen Tragwerksystem müssen vom Auftraggeber genehmigt werden