Offene Bauweise: Leitungszone

Leitungszone und Leitungsverlegung

Einfluss eines Spundwandverbaus

Das nachträgliche Ziehen eines Verbaus (Einbettungsbedingung B2 und B3) führt zu einem Beanspruchungsfaktor von 2,5 oder mehr.

Durch die Verbauspur (Spalt zwischen anstehendem Baugrund und Grabenverfüllung) wird die Ausbildung einer „Silowirkung“ verhindert.

Des Weiteren kann bei einer Unterrammung das Auflager in die Verbauspur kippen (Bild links). Die Folge sind Auflockerungen in der Bettungszone, die zu einer ungünstigen Lagerung führen können.

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