Die Dicke „a“ der unteren Bettungsschicht darf bei normalen Bodenverhältnissen 100 mm (bei Fels bzw. fest gelagerten Böden 150 mm) nicht unterschreiten. Um die Gefahr von Schäden am Rohr und Setzungen zu reduzieren, sollte die Dicke der unteren Bettungsschicht bei normalen Bodenverhältnissen in Abhängigkeit vom Rohrdurchmesser auf a = 100 mm + 1/10 DN und bei Böden mit fester Konsistenz bzw. dichter Lagerung auf a = 100 mm + 1/5 DN erhöht werden.
Die Dicke „b“ der oberen Bettungsschicht richtet sich nach dem in der statischen Berechnung festgeschriebenen Auflagerwinkel 2α und beträgt z. B. für einen Auflagerwinkel von 2α = 90°: b=0,15 OD und für einen Auflagerwinkel von 2α = 120°: b=0,25 OD.
Für beide Bettungsschichten muss das gleiche Material verwendet werden. Dies gilt auch für die Verfüllmaterialien in Längsrichtung. Der Verdichtungsgrad der oberen Bettungsschicht muss mindestens dem der unteren Bettungsschicht entsprechen, dies gilt insbesondere für den Zwickelbereich. Daher empfiehlt es sich, die untere Bettungsschicht (Grabensohle) nicht zu stark zu verdichten.
DWA-A 139: Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen (03.2019)
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