Offene Bauweise: Leitungszone

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Ausführung der Bettung

Ausführung der Bettung - Einbettungsbedingung B3 (ATV-DVWK A 127)

Bedingung B3: Senkrechter Verbau innerhalb der Leitungszone mit Spundwänden und Verdichtung gegen den Verbau*), der bis unter die Grabensohle reicht.

*) Senkrechter Verbau mit Holzbohlen, Verbauplatten oder -geräten, der erst nach dem Verfüllen und Verdichten der Leitungszone entfernt wird, ist durch kein gesichertes Rechenmodell erfassbar. Zur rechnerischen Abschätzung der Lasterhöhung infolge Unterrammung wird auf den Arbeitsbericht „Berechnungsansätze für die Rohrbelastung im Graben mit gespundetem Verbau“ der ATV-G 1.5.5 „Verbaumethoden“ in der Korrespondenz Abwasser 12/97 verwiesen.

Bild: 

Beispiel für die Bettungsbedingung B3 - Verbau mit einer Spundwand [Bild: Güteschutz Kanalbau e.V.]

 

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