Offene Bauweise: Leitungszone

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Ausführung der Bettung

Ausführung der Bettung - Einbettungsbedingung B4 (ATV-DVWK A 127)

Bedingung B4: Lagenweise gegen den gewachsenen Boden bzw. lagenweise in der Dammschüttung verdichtete Einbettung mit Nachweis des nach ZTVE-StB erforderlichen Verdichtungsgrades. Die Einbettungsbedingung B4 ist nicht anwendbar bei Böden der Gruppe G4.

Image: 

Beispiel für die Bettungsbedingung B4 - Böschung [Bild: Güteschutz Kanalbau e.V.]

 

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